Es grünt so grün,
wenn Hausdächer blühn´.
Was vor einigen Jahren nur vereinzelt vorkam, wird erfreulicherweise immer mehr zum Trend. Begrünte Dächer in allen Farben und Facetten, die nicht nur nett aussehen, sondern einen enormen ökologischen Mehrwert bieten. Mit Aufschwung der PV-Anlage rückten die Dachbegrünungen jedoch mehr und mehr in den Hintergrund. Schließlich gilt es jeden möglichen Quadratmeter bestmöglich für die Energiegewinnung zu nutzen. Was würden Sie sagen, wenn beides möglich wäre? Ein begrüntes Dach, inklusive PV-Anlage also? Energiegewinnung und ökologische Ausgleichsfläche in einem? Das klingt fast zu schön um wahr zu sein...
Und dennoch - es ist wahr! Wir erklären Ihnen wie dieses System funktioniert und geben Ihnen einen kurzen Abriss über die derzeitige Förderung von PV-Anlagen.
Foto: Bauder
Wichtig ist, dass Sie eine extensive Dachbegrünung wählen. Diese zeichnet sich nicht nur durch einen geringen Gesamtaufbau und somit ein relativ geringes Gewicht aus, auch die spätere Wuchshöhe der Pflanzen steht nicht in Konkurrenz zu den PV-Paneelen. In unserem Blogbeitrag zum World Green Roof Day haben wir Ihnen schon einmal einen Einblick zu den unterschiedlichen Arten der Begrünung gegeben. Auch unter der Rubrik Dachbegrünung finden Sie weiterführende Infos.
Die positiven Effekte eines begrüntes Daches sind vielfältig. Vor allem Umwelt und Biodiversität profitieren davon. Doch auch der ökonomische Mehrwert ist nicht zu verachten:
Wie Sie den Medien vielleicht schon entnommen haben, gilt seit 01.01.2024 ein Nullsteuersatz für PV-Anlagen in Österreich.
Der Nullsteuersatz gilt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Relevant ist der Zeitpunkt der vollständigen Installation der PV-Anlage bei Montage bzw. das Lieferdatum der PV-Module bei Lieferung ohne Montage (Verschaffung der Verfügungsmacht). Das Bestell- oder Rechnungsdatum ist nicht relevant.
Die Senkung der Umsatzsteuer auf PV-Anlagen soll an die Kund*innen weitergeben werden und ersetzt die bisherige Förderung. Zweck dieser Maßnahme ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes sind:
In der Regel fallen somit PV-Anlagen für private Wohnhäuser unter den Nullsteuersatz. Es empfiehlt sich die Überprüfung der drei Voraussetzungen zu dokumentieren.
Es handelt sich dabei um keine unechte Steuerbefreiung, sondern um einen Nullsteuersatz, daher steht auf Vorleistungen ein Vorsteuerabzug zu.
Welche Umsätze fallen darunter:
Stimmen Sie sich am besten direkt mit der jeweiligen Firma ab, die Ihre PV-Anlage liefert und montiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des BMF.
(Informationen via Swietelsky AG)
Der Aufbau ist eigentlich ganz einfach. Gleich wie bei jeder professionell angelegten Dachbegrünung, wird die Begrünung in Schichten aufgebaut:
1. Schutzvlies auf bestehender Dachabdichtung
2. Wasserspeicherplatten mit Dränfunktion
3. Filtervlies
4. Vegetationssubstrat - Extensivbegrünung
5. Vegetationsschicht/Bepflanzung
Bei der Dachbegrünung mit PV ist die Aufständerung für die Paneele direkt in Unterkonstruktion für die Begrünung eingebaut. Die Substratschicht dient somit gleichzeitig als Ballast für die Unterkonstruktion, was eine zusätzliche Verankerung überflüssig macht.
Weiterführende Infos zu den Systemen finden Sie bei unserem Partner Bauder Dachsysteme.
(Informationen und Abbildung via Bauder)
FRAGEN ZUR DACHBEGRÜNUNG?
Wir beraten Sie gerne.
Einfach anfragen oder unsere monatlichen Infotage nutzen.